Zugang zum Studium

Wir beraten und vertreten Studienbewerber nicht nur in Studienplatzklageverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, sondern in allen Fällen, in denen es um den Zugang zu einem Hochschulstudium geht, insbesondere:

  • Zugangsvoraussetzungen und Eignungsfeststellungsverfahren für ein Masterstudium,
  • Eignungsfeststellungsverfahren in besonderen Bachelorstudiengängen,
  • Studium ohne Abitur,
  • Anerkennung von internationalen Abschlüssen wie dem IB / international baccalaureate oder den A-Levels als Hochschulzugangsberechtigung,
  • Anrechnung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel,
  • Anrechnung von Studienleistungen beim Wechsel aus dem Ausland.

Wenn Sie unsere anwaltliche Beratung zu diesen Themen wünschen, Schwierigkeiten mit uni-assist haben, einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder einer Hochschule bekommen haben oder eine Ablehnung befürchten, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0341-978 525 40 oder per E-Mail an kontakt@kiebs-frankenstein.de und schildern Sie kurz Ihr Problem. Falls Sie bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen haben sollten, beachten Sie bitte die Monatsfrist für Widerspruch bzw. Klage und melden Sie sich rechtzeitig bei uns.