Zugang zum Studium
Wir beraten und vertreten Studienbewerber nicht nur in Studienplatzklageverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, sondern in allen Fällen, in denen es um den Zugang zu einem Hochschulstudium geht, insbesondere:
- Zugangsvoraussetzungen und Eignungsfeststellungsverfahren für ein Masterstudium,
- Eignungsfeststellungsverfahren in besonderen Bachelorstudiengängen,
- Studium ohne Abitur,
- Anerkennung von internationalen Abschlüssen wie dem IB / international baccalaureate oder den A-Levels als Hochschulzugangsberechtigung,
- Anrechnung von Studienleistungen beim Hochschulwechsel,
- Anrechnung von Studienleistungen beim Wechsel aus dem Ausland.
Wenn Sie unsere anwaltliche Beratung zu diesen Themen wünschen, Schwierigkeiten mit uni-assist haben, einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder einer Hochschule bekommen haben oder eine Ablehnung befürchten, kontaktieren Sie uns gern telefonisch unter 0341-978 525 40 oder per E-Mail an kontakt@kiebs-frankenstein.de und schildern Sie kurz Ihr Problem. Falls Sie bereits einen Ablehnungsbescheid bekommen haben sollten, beachten Sie bitte die Monatsfrist für Widerspruch bzw. Klage und melden Sie sich rechtzeitig bei uns.