Studienplatzklagen

Für eine erfolgreiche Studienplatzklage braucht man viel Erfahrung. Das gilt für jeden Studiengang, egal ob Medizin, Zahnmedizin, Lehramt, Psychologie Bachelor oder Master. Wir stellen Ihnen unsere langjährige Erfahrung zur Verwirklichung Ihrer Studienwünsche gern zur Verfügung und finden gemeinsam mit Ihnen den passenden Weg ins Wunschstudium. Mit der Studienplatzklage setzen wir für Sie Ihr Recht auf freie Wahl des Berufes und Studienganges, das in Art. 12 des Grundgesetzes verankert ist, durch. Hierzu überprüfen wir in einem gerichtlichen Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht die Kapazitätsberechnung der Hochschule. Ist diese fehlerhaft und führt die Korrektur dieser Fehler zur weiteren Studienplätzen, werden diese unter den Klägern vergeben. Erhalten Sie auf Grund einer Studienplatzklage Ihren Wunschstudienplatz, nehmen Sie also keinem anderen Studierenden den Platz weg, sondern sorgen dafür, dass die vorhandenen Kapazitäten auch vollständig ausgenutzt werden.

Informationen zur Studienplatzklage unter https://klag-dich-ein.de

Eine Studienplatzklage sollte gut vorbereitet werden. Je nach Bundesland müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt und Fristen beachtet werden, um erfolgreich zu klagen. Dazu kann die reguläre Bewerbung an der Wunschhochschule gehören. In jedem Fall ist im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens ein fristgerechter Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an der Hochschule zu stellen. Um keine Fristen zu verpassen, setzen Sie sich am besten bereits vor Ihrer Bewerbung mit uns in Verbindung. Wir bereiten Ihre Studienplatzklage optimal vor, beraten Sie zu den Erfolgsaussichten des gerichtlichen Verfahrens in Ihrem Wunschstudiengang und setzen Ihr Recht auf Ihren Wunschstudienplatz durch.

Weitere Informationen zur Studienplatzklage finden Sie kompakt unter: https://klag-dich-ein.de

Hinweis: Alle NC-Werte und Auswahlgrenzen der letzten Jahre in den beliebtesten Studiengängen haben wir unter folgenden Links zusammengestellt: