Schulrecht

Im Schulrecht beraten wir Sie zu allen schulrechtlichen Fragen – angefangen von der Einschulung in die Grundschule über die Wahl der weiterführenden Schule bis hin zur Abschlussprüfung. 

Unser Fokus liegt besonders auf den jährlichen Schulplatzklagen im Freistaat Sachsen, d.h. Verfahren mit dem Ziel, einen Platz an der gewünschten Schule zugewiesen zu bekommen. Als Rechtsanwältinnen mit langjähriger Erfahrung in Schulplatzklageverfahren beraten wir Sie kompetent zu den Chancen auf einen Platz am Wunschgymnasium, an der Wunschoberschule oder Wunschgrundschule und vertreten Ihre Interessen sowie die Interessen Ihres Kindes gegenüber der Schulbehörde im Widerspruchsverfahren und im gerichtlichen Verfahren.

Des Weiteren beraten wir Sie zu vielen weiteren schulrechtlichen Themen wie:

  • Sonderpädagogischer Förderbedarf,
  • Inklusive Beschulung,
  • Schulische Ordnungsmaßnahmen,
  • Schulprüfungsrecht,
  • Wahl der Fremdsprachen und Profile,
  • Schulwechsel.

Dabei streben wir vorrangig außergerichtliche Lösungen an, setzen bei Bedarf die Rechte von Schülerinnen und Schülern und deren Eltern aber auch gerichtlich durch.

Rufen Sie uns an unter 0341-978 525 40 oder hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte. Kontaktieren Sie uns auch gern per E-Mail an kontakt@kiebs-frankenstein.de und schildern Sie kurz Ihr Problem, dann können wir darauf direkt eingehen.