Bewerbungsberatung
Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um die Studienbewerbung
- zum Antrag auf Nachteilsausgleich,
- zum Härtefallantrag,
- zur Bewerbung um ein Zweitstudium,
- zur Eignungsfeststellung in Masterstudiengängen oder
- zur Bewerbung im höheren Fachsemester (Quereinstieg oder Rückkehr aus dem Ausland).
Die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen sind zulassungsbeschränkt, d. h. es gibt nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen (sog. NC-Fächer). Die Auswahlgrenzen / Numerus Clausus der letzten Jahre in den beliebtesten Studiengängen haben wir unter folgenden Links zusammengetragen:
Informieren Sie sich daher auch gern bei uns über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage / Kapazitätsklage.
Rufen Sie uns an unter 0341 / 978 525 40, hinterlassen Sie uns eine Rückrufbitte, mailen Sie uns unter kontakt@kiebs-frankenstein.de oder übermitteln Sie uns unseren Fragebogen. Wenn Sie bereits Ihr Problem kurz schildern und Ihre Fragen formulieren, können wir darauf direkt eingehen.
Wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder von einer Hochschule erhalten haben und prüfen lassen möchten, ob es Anhaltspunkte für ein erfolgreiches Widerspruchs- oder Klageverfahren gibt, wenden Sie sich gern an uns. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides und die darin genannte Monatsfrist für Widerspruch oder Klage.
Interessieren Sie sich für die Teilnahme an Losverfahren in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin? In diesen Losverfahren vergeben Universitäten frei gebliebene Studienplätze. Um sich dafür zu bewerben, empfehlen wir Ihnen den Service von medizin-losverfahren.de.
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Härtefallquote: Erste Zulassungsangebote
Mo / 05.08.24