Bewerbungsberatung

Wir beraten Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um die Studienbewerbung

  • zum Antrag auf Nachteilsausgleich,
  • zum Härtefallantrag,
  • zur Bewerbung um ein Zweitstudium,
  • zur Eignungsfeststellung in Masterstudiengängen oder
  • zur Bewerbung im höheren Fachsemester (Quereinstieg oder Rückkehr aus dem Ausland).

Die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen sind zulassungsbeschränkt, d. h. es gibt nur eine beschränkte Anzahl an Studienplätzen (sog. NC-Fächer). Die Auswahlgrenzen / Numerus Clausus der letzten Jahre in den beliebtesten Studiengängen haben wir unter folgenden Links zusammengetragen:

Unser Tipp für die Auswahltests: Eine optimale Ham-Nat- und TMS-Vorbereitung in den medizinischen Studiengängen bieten die Bücher und Lernplattformen von Medcoaches; für angehende Studierende der Psychologie gibt es die BaPsy-Vorbereitung.

Selbst mit gutem Abschneiden beim Auswahltest reicht es jedoch manchmal nicht, einen der begehrten Studienplätze zu bekommen. Informieren Sie sich deshalb am besten schon zeitgleich mit Ihrer Bewerbung über die Möglichkeiten einer Studienplatzklage / Kapazitätsklage. Auf unserer Seite Klag-dich-ein.de haben wir für Sie alle wichtigen Infos zum Aublauf zusammengetragen. Sie können uns hierzu auch gern direkt kontaktieren und Ihre Fragen an uns richten.

Wenn Sie bereits einen Ablehnungsbescheid von Hochschulstart oder von einer Hochschule erhalten haben und prüfen lassen möchten, ob es Anhaltspunkte für ein erfolgreiches Widerspruchs- oder Klageverfahren gibt, wenden Sie sich gern an uns. Bitte beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides und die darin genannte Monatsfrist für Widerspruch oder Klage.

Interessieren Sie sich für die Teilnahme an Losverfahren in den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin? In diesen Losverfahren vergeben Universitäten frei gebliebene Studienplätze. Um sich dafür zu bewerben, empfehlen wir Ihnen den Service von medizin-losverfahren.de.