Mo / 23.09.24
Studienplatzklagen in Sachsen (15.10.) und in Bayern noch möglich
Studienplatzklagen gegen sächsische Hochschulen können noch bis 15. Oktober 2024 eingeleitet werden. Bis dahin können in Sachsen die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester 2024/25 gestellt werden. Gefragt sind zum Beispiel folgende Studiengänge:
- Lehramt an der Uni Leipzig, TU Chemnitz, TU Dresden
- Tiermedizin an der Uni Leipzig
- Kommunikations- und Medienwissenschaften an der Uni Leipzig,
- Soziale Arbeit an der HTWK Leipzig
- Architektur an der HTWK Leipzig
- Psychologie an der TU Chemnitz, Uni Leipzig, TU Dresden
- Pharmazie, Medizin und Zahnmedizin und viele mehr
In Bayern gibt es keine Frist für die Anträge auf außerkapazitäre Zulassung. Studienplatzklagen können daher noch zu Beginn der Vorlesungszeit eingeleitet werden. Dies gilt zum Beispiel für
- Tiermedizin an der LMU München
- Psychologie, Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie an der Uni Erlangen-Nürnberg, LMU München, Uni Regensburg, Uni Würzburg
- BWL, Soziale Arbeit, Lehramt, Kommunikationswissenschaften und viele mehr
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2024/25 interessieren. Ein Erstgespräch ist bei uns kostenfrei.