Sa / 01.03.25
Studienplatzklage Sommersemester 2025: Fristablauf am 15. März 2025
Auch für eine erfolgreiche Studienplatzklage gibt es Fristen, deshalb sollte sie rechtzeitig vorbereitet werden. Bevor ein gerichtliches Studienplatzklageverfahren eingeleitet werden kann, müssen bei den Hochschulen Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität gestellt werden. Diese sind in den meisten Bundesländern fristgebunden. So muss dieser außerkapazitäre Antrag für eine erfolgreiche Studienplatzklage in Bachelor- oder Masterstudiengänge mit Studienstart zum Sommersemester 2025 in
- Bremen,
- Brandenburg,
- im Saarland
- an einigen Hochschulen in Niedersachen
bis 15. März 2025 bei der Hochschule vorliegen.
Gern bereiten wir Ihre Studienplatzklage mit unserem Starterpaket vor, damit diese Fristen eingehalten werden. Sie müssen so erst später entscheiden, ob Sie eine Studienplatzklage durchführen wollen. Bitte melden Sie sich rechtzeitig und informieren Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten!