Do / 13.02.25

Studienplatzklage Sommersemester 2025: Fristablauf am 1. März 2025 in Hessen!

Nicht nur für die ganz normale Bewerbung für einen Studienplatz gibt es Fristen - auch eine Studienplatzklage sollte rechtzeitig vorbereitet werden. Im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens müssen bei den Hochschulen Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität gestellt werden. Diese sind in einigen Bundesländern fristgebunden. So muss für eine erfolgreiche Studienplatzklage für das Sommersemester 2025 in Hessen der Antrag bis 1. März 2025 bei der Hochschule eingegangen sein. Das gilt für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie und auch für alle anderen über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfahren vergebenen Studienplätze in sonstigen Bachelor- oder Masterstudiengängen mit Studienstart zum Sommersemester 2025. Gern bereiten wir Ihre Studienplatzklage mit unserem Starterpaket vor, damit diese Fristen eingehalten werden, Sie aber erst im März entscheiden müssen, ob Sie eine Studienplatzklage durchführen wollen. Für Studienplatzklagen an Fachhochschulen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sowie die Europa-Uni in Flensburg gilt auch der 1. März 2025 als Stichtag für den außerkapazitären Hochschulantrag. Bitte melden Sie sich rechtzeitig und informieren Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten!