Fr / 31.05.24

Weitere Studienplätze durch erfolgreiches Beschwerdeverfahren für Humanmedizin 1. Fachsemester zum WS 2023/24!

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Wintersemester 2023/24 (Humanmedizin, erstes Fachsemester) hatten wir Beschwerde erhoben. Denn wir waren der Meinung, dass weitere Studienplätze außerhalb der festgesetzten Kapazität zur Verfügung stehen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) folgte unseren Argumenten nun mit einem umfangreich begründeten Vergleichsbeschluss. Es schlug die Vergabe von weiteren Studienplätzen durch die Hochschule vor. Kurz zuvor hatte ein Großteil der von uns vertretenen Beschwerdeführer durch den Abschluss eines anderen gerichtlichen Verfahrens zum WS 2023/24 einen Studienplatz im ersten Fachsemester des Studiengangs Humanmedizin erhalten. Unsere verbliebenen Mandanten im Beschwerdeverfahren können daher direkt zum Studium zugelassen werden. Wir gratulieren herzlich zum Studienplatz und wünschen viel Erfolg im Studium!

Wir haben erfahren, dass weitere Beschwerden zum OVG erhoben worden waren. Diese wies das OVG aber alle zurück. Keiner dieser Studienplatzkläger konnte zum Studium zugelassen werden. Es wurden dort keine Argumente vorgetragen, die zu weiteren Studienplätzen führten.

Ihre Chancen auf einen Studienplatz zum WS 2024/25 können Sie sich mit unserem Starterpaket sichern. Melden Sie sich rechtzeitig vor Fristablauf am 15.07.2024 bei uns. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und das kostenlose Erstgespräch zum Ablauf der Studienplatzklage.