Fr / 30.06.23
Fristende für die Studienplatzklage in vier Bundesländern und weiteren Hochschulen am 15.07.2023
Alle, die in den Bundesländern
- Baden-Württemberg,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Sachsen-Anhalt oder
- Thüringen
zum WS 2023/24 in den Studiengängen
oder in einem Bachelor- oder Masterstudiengang, wie z. B.
- Bachelor Psychologie,
- Master Psychologie,
- Lehramt oder
- Soziale Arbeit
einen Studienplatz einklagen wollen, müssen bis zum 15. Juli 2023 den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an den Hochschulen gestellt haben. Diese Frist gilt auch an einzelnen Hochschulen in Niedersachsen.
Gern übernehmen wir die Antragstellung für Sie mit unserem Starterpaket. In einem kostenlosen Erstgespräch beantworten wir gern Ihre Fragen dazu. Wir freuen uns auf Sie!