Sa / 29.06.24

Fristende für die Studienplatzklage in vier Bundesländern und weiteren Hochschulen am 15.07.2024

Alle, die in den Bundesländern

  • Baden-Württemberg,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt oder
  • Thüringen

zum WS 2024/25 in den Studiengängen

oder in einem Bachelor- oder Masterstudiengang, wie z. B.

einen Studienplatz einklagen wollen, müssen bis zum 15. Juli 2024 den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität an den Hochschulen gestellt haben. Diese Frist gilt auch an einzelnen Hochschulen in Niedersachsen.

Gern übernehmen wir die Antragstellung für Sie mit unserem Starterpaket. In einem kostenlosen Erstgespräch beantworten wir gern Ihre Fragen dazu. Wir freuen uns auf Sie!