Do / 27.06.24

Sachsen-Anhalt: Fristende am 15.7.2024

Sie haben sich für eine Zulassung an einer Hochschule in Sachsen-Anhalt, z. B. im Studiengang Zahnmedizin an der Universität Halle-Wittenberg, Humanmedizin an der Uni Magdeburg, Soziale Arbeit an der Hochschule Merseburg oder im Bachelor- oder Masterstudiengang Psychologie oder in einem ganz anderen Bachelor- oder Masterstudiengang beworben? Sie können nicht sicher mit einer Zulassung rechnen? Dann sollten Sie sich Ihre Chancen auf einen Studienplatz in Ihrem Wunschstudiengang sichern!

Wie? Mit unserem Starterpaket! An allen Hochschulen in Sachsen-Anhalt muss der Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bis 15.7.2024, 24.00 Uhr bei der jeweiligen Hochschule eingegangen sein. Wird diese Frist versäumt, ist eine erfolgreiche Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudiengang in Sachsen-Anhalt zum Wintersemester 2024/25 leider nicht mehr möglich.

Mit unserem Starterpaket wahren wir für Sie diese Fristen. Ob Sie eine Studienplatzklage beauftragen, entscheiden Sie, wenn das Auswahlverfahren durchgeführt wurde und sie einen Ablehnungsbescheid erhalten haben. Ihre Fragen zum Starterpaket und zur Studienplatzklage allegemein beantworten wir Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage oder Ihren Anruf!