Mo / 17.03.25
Fristablauf Studienplatzklage Sommersemester 2025: Berlin, Schleswig-Holstein und NRW
Am 1. April 2025 endet die Frist für die Abgabe des außerkapazitären Hochschulantrages, der vor einer Studienplatzklage zwingend gestellt werden muss, für das Sommersemester 2025 in den Bundesländern
- Berlin und Schleswig-Hostein für alle Studiengänge, also auch für Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie,
- Nordrhein-Westfalen für alle Studiengänge, die nicht in das Zentrale Vergabeverfahren bei Hochschulstart einbezogen sind, also vor allem Bachelor- und Masterstudiengänge.
Bereits am 31. März 2025 endet die Frist für außerkapazitäre Anträge
- in Nordrhein-Westfalen für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie
- an der HU Berlin für Masterstudiengänge wie Master Sozialwissenschaften, Master Wirtschaftsinformatik oder Master Psychology.
Haben Sie Fragen zur Studienplatzklage? Alle Antworten erhalten Sie von uns in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir sind gern für Sie da!