Mo / 17.03.25

Fristablauf Studienplatzklage Sommersemester 2025: Berlin, Schleswig-Holstein und NRW

Am 1. April 2025 endet die Frist für die Abgabe des außerkapazitären Hochschulantrages, der vor einer Studienplatzklage zwingend gestellt werden muss, für das Sommersemester 2025 in den Bundesländern

Bereits am 31. März 2025 endet die Frist für außerkapazitäre Anträge

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