Mo / 10.03.25

Fristablauf für Studienplatzklagen zum SoSe 2025 in NRW am 31.03.2025

Wer eine erfolgreiche Studienplatzklage durchführen will, muss diese rechtzeitg vorbereiten und entsprechende Fristen einhalten. Für die Anträge auf Zulassung außerhalb der Kapazität, die vor einer Studienplatzklage bei der jeweiligen Hochschule zu stellen sind, läuft die Frist zum Sommersemester 2025 in Nordrhein-Westfalen (Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) am 31. März 2025 ab. Die gleiche Frist gilt an der HU Berlin für außerkapazitäre Zulassungsanträge in Masterstudiengängen, sofern diese nicht bereits bei der Bewerbung mit gestellt wurden. Ihre Studienplatzklage kann mit unserem Starterpaket vorbereitet werden, damit diese Fristen eingehalten werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig und informieren Sie sich in unserem kostenlosen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten!