Do / 12.09.24

Fristablauf für Studienplatzklagen in Berlin zum WS 24/25

In Berlin läuft die Frist für Anträge auf außerkapazitäre Zulassung zum Wintersemester 2024/25 am 1. Oktober 2024 ab. Dies gilt zum Beispiel für Bewerber an der TU Berlin, Charité Berlin, HWR Berlin, HTW Berlin, ASH Berlin, BHT Berlin und betrifft die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin Architektur, Stadt- und Regionalplanung, Hebammenwissenschaft, Soziale Arbeit, Öffentliche Verwaltung und viele weitere Bachelor- und Masterstudiengänge.

Für Bewerber an der Freien Universität Berlin und Humboldt-Universität Berlin zum Beispiel in den Studiengängen Psychologie, Lehramt, Publizistik, Filmwissenschaft, Politikwissenschaft oder BWL gilt folgende Besonderheit: Bei der Online-Bewerbung an der FU Berlin stellen Studienplatzbewerber den außerkapzitären Antrag bei ihrer Bewerbung automatisch mit. Daher enthält der Ablehnungsbescheid auch gleich die Ablehnung des Antrages außerhalb der festgesetzten Kapazität. Eine Klage kann nur binnen eines Monats ab Zugang des Bescheids erhoben werden. An der HU Berlin konnte man als Bewerber selbst auswählen, ob man den Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität gemeinsam mit der regulären Bewerbung stellen wollte oder nicht. Wer das Häkchen für den außerkapazitären Zulassungsantrag gesetzt hat, muss die Klagefrist gegen den Ablehnungsbescheid beachten. Wenn nicht, kann der außerkapazitäre Antrag für grundständige Stundiengänge (Bachelor und Staatsexamen) noch separat bis 01.10.2024 gestellt werden.

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