So / 25.08.24

Ablehnungsbescheide im DOSV

Bei Hochschulstart werden ab dem 26. August 2024 die Ablehnungsbescheide für die Bachelor-Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) bereit gestellt. Dies betrifft zum Beispiel:

  • den Studiengang Psychologie Bachelor,
  • alle Studiengänge der Alice-Salomon-Hochschule Berlin,
  • alle Mono-Bachelor an der HU-Berlin,
  • einige Mono-Bachelor an der FU Berlin,
  • alle Bachelor-Studiengänge an der BHT,
  • an der Universität Hamburg z. B. die Bachelor-Studiengänge Biologie, BWL und VWL,
  • an der HAW Hamburg zum Beispiel die Bachelor Bildung und Erziehung in der Kindheit, Gesundheitswissenschaften, Medien und Kommunikation,
  • Bachelor-Studiengänge an der TUHH,
  • Bachelor-Studiengänge an der HCU,
  • die Bachelor-Studiengänge Biochemie, Biologie, Digital Humanities, Geographie, Informatik, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Leipzig.

Bewerber, die eine Studienplatzklage planen, müssen dabei besonders aufmerksam sein. In einigen Bundesländern muss auch gegen diesen Ablehnungsbescheid vorgegangen werden. Gegen die Bescheide der Hochschulen in Hamburg muss zwingend Widerspruch innerhalb der Monatsfrist erhoben werden, soll die Studienplatzklage erhoben werden. Besonderheiten gelten auch für die FU und HU Berlin. Gegen die Bescheide der FU Berlin muss innerhalb eines Monats geklagt werden, da sie eine Ablehung außerhalb der Kapazität enthalten. Im DOSV werden die Bescheide in folgenden Bachelor-Studiengängen der Freien Universität erteilt:

  • Arabistik
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Bildungs- und Erziehungswissenschaft
  • Biochemie
  • Bioinformatik
  • Biologie
  • Chemie
  • Geographische Wissenschaften
  • Informatik
  • Japanstudien
  • Koreastudien
  • Medieninformatik
  • Pferdewissenschaft
  • Politikwissenschaft
  • Psychologie
  • Rechtswissenschaft
  • Volkswirtschaftslehre

Gleiches trifft auf die Bescheide der Humboldt-Universität zu, wenn Sie im Bewerbungsprozess den Haken bei der Bewerbung außerhalb der Kapazität gesetzt haben. Wird die Frist versäumt, ist eine Studienplatzklage nicht mehr erfolgreich möglich. Rufen Sie uns an! Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir in einem kostenlosen Erstgespräch.