Mo / 25.08.25
Ablehnungsbescheide im DOSV
Bei Hochschulstart werden ab dem 25. August 2025 die Ablehnungsbescheide für die Bachelor-Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (DOSV) bereit gestellt. Dies betrifft zum Beispiel die Studiengänge:
- Psychologie Bachelor,
- Soziale Arbeit z. B. an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin, der FH Potsdam, der HTWK Leipzig, der TH Köln, der HAW Hamburg, der Frankfurt UAS und viele andere Hochschulen
- Mono-Bachelor an der HU Berlin, z.B. Sozialwissenschaften, Sportwissenschaften
- Bachelor-Studiengänge an der Berliner Hochschule für Technik,
- Biologie, BWL, VWL und andere Bachelor an der Universität Hamburg
- Stadtplanung, Architektur und andere Bachelor an der HafenCity Universität,
- Biochemie, Kommunikations- und Medienwissenschaft, Sportwissenschaft, Sportmanagement, Wirtschaftsinformatik und andere Bachelor an der Universität Leipzig,
- Kommunikationswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre, Bioinformatik und andere Bachelor an der LMU München,
- Bachelor Bildungswissenschaften des Primar- und Elementarbereichs, Bachelor Gymnasium/Oberschule und andere Bachelor an der Universität Bremen.
Bewerber, die eine Studienplatzklage planen, müssen dabei besonders aufmerksam sein. In einigen Bundesländern muss auch gegen diesen Ablehnungsbescheid vorgegangen werden. Gegen die Bescheide der Hochschulen in Hamburg und Bremen muss Widerspruch innerhalb der Monatsfrist erhoben werden, soll die Studienplatzklage erhoben werden. Besonderheiten gelten auch für die FU und HU Berlin. Gegen die Bescheide der FU Berlin muss innerhalb eines Monats geklagt werden, da sie eine Ablehung außerhalb der Kapazität enthalten. Im DOSV werden zum Beispiel in folgenden Bachelor-Studiengängen der Freien Universität Bescheide erteilt:
- Betriebswirtschaftslehre
- Bildungs- und Erziehungswissenschaft
- Biochemie
- Bioinformatik
- Biologie
- Chemie
- Lehramt an Grundschulen
- Medieninformatik
- Pferdewissenschaft
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Rechtswissenschaft
- Volkswirtschaftslehre
Gleiches trifft auf die Bescheide der Humboldt-Universität zu, wenn Sie im Bewerbungsprozess den Haken bei der Bewerbung außerhalb der Kapazität gesetzt haben. Wird die Frist versäumt, ist eine Studienplatzklage nicht mehr erfolgreich möglich. Rufen Sie uns an! Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir in einem kostenlosen Erstgespräch.