Fr / 01.08.25
Ablehnungsbescheid erhalten?
In den örtlichen Auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge werden ab Anfang August die Ablehnungsbescheide im Bewerbungsverfahren zum WS 2025/26 versendet. Das betrifft zum Beispiel die Universität Leipzig mit den Studiengängen Lehramt an Gymnasien, Lehramt Sonderpädagogik und Lehramt an Grundschulen und die HTWK Leipzig mit den Bachelor-Studiengängen Architektur, Medientechnik oder Maschinenbau. Die Berliner Universitäten, die Humboldt-Universität und die Freie Universität Berlin werden auf ihren Bewerbungsportalen ebenfalls beginnen, Ablehnungsbescheide zur Verfügung zu stellen, dies betrifft zum beispiel den Kombi-Bachelor mit Lehramtsoption (Lehramt an Sekundarschulen ISS/Gymnasium, Lehramt an Grundschulen, Sonderpädagogik).
Planen Sie eine Studienplatzklage? Dann müssen jetzt vor allem Bewerber an der FU Berlin aktiv werden. Denn mit der Online-Bewerbung an der Freien Universität Berlin stellt man automatisch einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Folglich wird mit dem Ablehnungsbescheid auch gleich der außerkapazitäre Antrag abgelehnt! Damit dieser Bescheid nicht bestandskräftig wird, muss innerhalb der Monatsfrist Klage zum Verwaltungsgericht erhoben werden. Gern besprechen wir Ihre Fragen in einem kostenlosen Telefonat. Kontaktieren Sie uns!
Ähnliches gilt für die Bewerber an der HU Berlin. Bei der Onlinebewerbung kann man wählen, ob man auch einen Antrag auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität stellen möchte oder nicht. Sollten Sie den Antrag auf diese Weise gestellt haben, dann ist der Ablehnungsbescheid der Humboldt-Universität auch ein Ablehnungsbescheid außerhalb der Kapazität, gegen den innerhalb eines Monats Klage erhoben werden muss. Andernfalls ist eine Studienplatzklage zum WS 2025/26 nicht mehr erfolgversprechend. Haben Sie Fragen rund um die Studienplatzklage? Wir beantworten diese gern in einem ersten kostenlosen Telefonat. Rufen Sie uns an!