Mi / 31.07.24

Erfolgreiche Schulplatzklage Gymnasium

Jedes Jahr werden an den Verwaltungsgerichten Eilanträge auf Aufnahme an Wunschgymnasien gestellt. In diesen Eilverfahren prüfen und entscheiden die Verwaltungsgerichte, ob die Auswahlverfahren an den Gymnasien rechtsfehlerfrei verlaufen sind. Im Ergebnis kann das Gericht Antragstellern freie oder sogar zusätzliche Plätze vorläufig zuweisen. In einem solchen Eilverfahren entdeckten wir in den Auswahlunterlagen eines Gymnasiums eine fehlerhafte Berechnung der Klassengröße. Das Verwaltungsgericht gab uns Recht und stellte fest, dass an dem betreffenden Gymnasium noch ein freier Schulplatz zur Verfügung steht. Das Kind unserer Mandanten kann daher am Montag an seiner Wunschschule ins neue Schuljahr starten.