Di / 30.07.24
Erfolgreiche Schulplatzklage Grundschule
Bei Schulplatzklagen geht es nicht nur um die Zuweisung zum Wunschgymnasium, sondern manchmal auch um die Wunschgrundschule. In Sachsen melden Eltern ihre Kinder an der Grundschule ihres Schulbezirkes an. Oft liegen jedoch mehrere Grundschulen in einem gemeinsamen Schulbezirk, so dass Eltern die Anmeldung an ihrer Wunschschule innerhalb dieses gemeinsamen Schulbezirks abgeben. Kann die Schulleiterin dann nicht alle Kinder aufnehmen, muss sie eine Auswahlentscheidung treffen und die übrigen Kinder an eine andere Grundschule des Schulbezirks abgeben. Solche Auswahlentscheidungen werden meistens anhand von Schulwegberechnungen durchgeführt, die recht fehleranfällig sind. So gelang es uns in diesem Jahr erneut, Fehler im Auswahlverfahren einer Grundschule zu entdecken. Das Verwaltungsgericht verpflichtete daraufhin den Freistaat, das Kind unserer Mandanten an der gewünschten Grundschule zusätzlich aufzunehmen.