So / 07.01.24

Beratung zur Schulwahl 2024 in Leipzig

In Sachsen erhalten Schülerinnen und Schüler der Klasse 4 am 9. Februar 2024 die Bildungsempfehlung für die weiterführende Schule. Bis zum 01.03.2024 ist dann die Anmeldung am Gymnasium oder an der Oberschule möglich. Dabei kann ein Erstwunsch, ein Zweitwunsch und ein Drittwunsch angegeben werden. Doch viele Leipziger Gymnasien müssen ein Auswahlverfahren durchführen, weil mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vergeben werden. Zum Schuljahr 2023/24 (-> Anmeldezahlen 2023) gab es wieder etliche Schülerinnen und Schüler, die an allen drei Wunschschulen abgelehnt wurden und letzlich eine völlig andere Schule zugewiesen bekamen. Dabei wäre dies in einigen Fällen vermeidbar gewesen, wenn in der "Leipziger Schulplatzlotterie" ein anderer Zweit- oder Drittwunsch angegeben worden wäre. Aus diesem Grund bieten wir bereits im Vorfeld Beratungen an, um zu klären:

  • An welchen Leipziger Gymnasien bestanden in den letzten Jahren gute Aufnahmechancen und wo wurde es eng?
  • Wie funktioniert das Auswahlverfahren genau?
  • Welche Auswahlkriterien werden angewandt, welche sind rechtmäßig?
  • Was ist ein Härtefall und wie stellt man einen Härtefallantrag?
  • Was kann man tun, wenn man auf eine andere Schule umgelenkt wird?
  • Wann ist ein Schulweg unzumutbar?
  • Wie läuft das Widerspruchsverfahren ab und was ist eine Schulplatzklage?

Gern beraten wir Sie zur Schulwahl in Leipzig und beantworten Ihre speziellen Fragen in einer telefonischen Erstberatung (Kosten: 190 EUR einschl. MwSt.). Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.