Di / 11.11.25

Wiederholung Prüfung Querschnittsbereich klinischer Studienabschnitt Medizin (Sachsen)

Nachdem unsere Mandatin die universitäre Studienleistung im Querschnittsbereich des klinischen Studienabschnitts endgültig nicht bestanden hatte, da sie versehentlich bei einem Prüfungsversuch keinen krankheitsbedingten Rücktritt erklärt hatte, hätte Sie das Studium der Humanmedizin nicht beenden können, da keine Zulassung zum Staatsexamen möglich gewesen wäre. Wir konnten im Klageverfahren erreichen, dass unserer Mandantin ein weiterer Wiederholungsversuch eingeräumt wurde.