Di / 16.12.25

Wiederholung universitäre Prüfung Modellstudiengang Humanmedizin

Unser Mandant hatte eine universitäre Prüfung im Modellstudiengang Medizin endgültig nicht bestanden. Er erhielt auch im Widerspruchsverfahren keine ausreichenden Akteneinsicht. Im Klageverfahren konnten wir die Gewährung der Akteneinsicht durchsetzen und nachweisen, dass die im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) gestellten Fragen zum Teil nicht den Vorgaben der Rechtsprechung zur Gestaltung dieser Fragen entsprachen. Unser Mandant wurde nach Aufhebung des Nichtbestehensbescheides erneut zur Prüfung zugelassen.