Fr / 10.04.26

Wiederholung einer Abschlussprüfung Fachschule (Sachsen)

Unsere Mandantin hatte eine schriftliche Teilprüfung im Wiederholungsversuch und damit die Abschlussprüfung der Fachschule nicht bestanden. Wir konnten in der zweiten Instanz des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens wegen erheblichen Verfahrensfehlern bei der Berufung der Prüfer und der Besetzung der Prüfungskommission die Wiederholung der Prüfung durchsetzen.