Di / 04.02.25

Verfahrensfehler in der Meisterprüfung Teil I (Sachsen)

Unsere Mandanten hatten Teil I der Meisterprüfung (Meisterprojekt und Fachgespräch) nicht bestanden. Wegen eines im Wiederspruchsverfahren von uns nachgewiesenen erheblichen Verfahrensfehlers wurde von der Prüfungsbehörde der Bescheid übe das Nichtbestehen aufgehoben, die Meisterprüfung als nicht abgelegt gewertet und sämtliche Kosten für die Wiederholung der Prüfung übernommen.