Fr / 09.06.23
Rücknahme eines rechtswidrigen Nichtbestehensbescheides wegen Täuschung und Neubewertung in einer Modulprüfung (Sachsen)
Unserer Mandantin wurde in einer Präsenzklausur eine Täuschung unterstellt. Der Grund für diesen Vorwurf war für unsere Mandantin weder aus dem Bescheid noch bei der Klausureinsicht ersichtlich, um welche Art der Täuschung es sich handeln sollte. Auch im Widerspruchsverfahren erfolgte seitens der Hochschule keine Aufklärung. Erst mit dem Widerspruchbescheid teilte die Hochschule mit, eine Täuschung läge vor, da sich die Antworten mit dem Vorlesungsskript teilweise deckten. Die Klagefrist gegen den Widerspruchsbescheid war bereits abgelaufen, weshalb wir die Hochschule zur Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides aufforderten, da im Widerspruchsverfahren die Anhörung unserer Mandantin und Aufklärung des Sachverhaltes unterblieben war. Weiter konnten wir im Rücknahmeverfahren den wegen der Textübereinstimmung von der Hochschule angenommenen Anscheinsbeweis entkräften, die Aufhebung des Bescheides und die Neubewertung durchsetzen. Eine Wiederholung der Prüfung war damit nicht mehr notwendig.