Do / 11.05.23

Aufhebung der Exmatrikulation, Genehmigung Rücktritt und Wiederholung von studienbegleitenden Prüfungen klinischer Studienabschnitt Medizin (Baden-Württemberg)

Unser Mandat war während der Prüfungsphase prüfungunfähig erkrankt und war unter Vorlage eines ärztlichen Attests von der Prüfung zurückgetreten. Die Hochschule unterstellte eine Fälschung des Attests, genehmigte den Rücktritt nicht. In der Folge stellte die Hochschule das endgültige Nichtbestehen verschiedener Prüfungsleistungen fest und exmatrikulierte unseren Mandanten. Im gerichtlichen Eil- und Klageverfahren konnten wir die Genehmigung des Prüfungsrücktritts, die Aufhebung des Nichtbestehensbescheids und der Exmatrikulation erreicht werden. Unserem Mandanten musste die Wiederholung der Prüfungen somit ermöglicht werden.