Mi / 02.04.25

Aufhebung endgültiges Nichtbestehen Modulprüfung Bachlorstudiengang (Sachsen)

Unser Mandant hatte sich vor seinem letzten Prüfungsversuch exmatrikuliert und an einer anderen Hochschule im gleichen Bachelorstudiengang immatrikuliert. Nach der Immatrikulation an der neuen Hochschule übermittelte die bisherige Hochschule den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen der Modulprüfung wegen Nichtteilnahme am letzten Prüfungsversuch. Eine Beendigung des Prüfungsrechtsverhältnisses mit der bisherigen Hochschule ist regelmäßig durch "Flucht in die Exmatrikulation" nicht möglich. Das Prüfungsrechtsverhältnis ist vom Statusverhältnis zur Universität getrennt zu betrachten. Im Widerspruchsverfahren konnten wir jedoch in diesem speziellen Fall die Aufhebung des Bescheids über das endgültige Nichtbestehen erreichen, so dass unser Mandant sein Bachelorstudium an der neuen Hochschule fortsetzen konnte,