Mi / 10.07.24
Zentrales Vergabeverfahren: Nachreichefrist für Neuabiturienten endet am 20.07.2024
Für Bewerber in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie , die ihre Hoschulzugangsberechtigung (Abitur) 2023 erworben haben, endet am 20.07.2024 die Frist für das Nachreichen von Unterlagen. Diese müssen bis 24:00 Uhr bei Hochschulstart vorliegen. Zu diesen Unterlagen gehört mindestens:
- der eigenhängig unterschriebene Zulassungsantrag und
- die Hochschulzugangsberechtigung in beglaubigter Kopie.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann individuell erforderlich sein. Um einen Eingangsnachweis zu erhalten, übersenden Sie mit Ihren Unterlagen eine an Sie selbst adressierte und frankierte Postkarte. Diese erhält von Hochschulstart einen Eingangsstempel und wird in die Post gegeben, so dass Sie sicher sein können, dass und wann Ihre Unterlagen eingegangen sind. Achtung! Die Unterlagen müssen zum Fristablauf bei Hochschulstart eingegangen, d. h. im Briefkasten gelandet sein. Geben Sie diese daher rechtzeitig zur Post.
Die Bewerbung bei Hochschulstart ist inzwischen in vielen Bundesländern Voraussetzung für eine erfolgreiche Studienplatzklage. Es gibt aber jedes Semester auch erfolgversprechende Studienplatzklagen, die ohne Bewerbung bei Hochschulstart möglich sind. Wichtig ist auch für eine Studienplatzklage diese mit unserem Starterpaket vorzubereiten, um die zeitigen Fristen für die außerkapazitären Hochschulanträge einzuhalten. Ihre Fragen zur Studienplatzklage beantworten wir gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht.