Mi / 26.02.25

Hochschulstart: Ablehnungs- und Zulassungsbescheide zum Sommersemester 2025

Am 26.02.2025 stellt Hochschulstart alle Zulassungs- und Ablehnungsbescheide für das Sommersemester 2025 aus der Koordinierungsphase zur Verfügung. Das betrifft die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie sowie alle weiteren über Hochschulstart im Dialogorientierten Serviceverfahren vergebenen Studienplätze. Jetzt schließt sich im Vergabeverfahren für das Sommersemester 2025 nur noch das Nachrückverfahren bis 31.03.2025 an. Dafür können sich Bewerberinnen und Bewerber über Hochschulstart gesondert anmelden. Teilnahmeberechtigt sind nur diejenigen, die keine Zulassung über Hochschulstart erhalten haben. Selbst wenn Sie für einen nachrangig priorisierten Studiengang (z. B. Zahnmedizin) eine Zulassung, für Ihren Wunschstudiengang (z. B. Humanmedizin) jedoch nur Ablehnungen erhalten haben, sind Sie nicht berechtigt, am Nachrückverfahren im Studiengang Humanmedizin teilzunehmen. Allerdings kann eine Studienplatzklage die Zulassung in Ihrem Wunschstudiengang ermöglichen. Dazu und zur Chancensicherung mit unserem Starterpaket informieren wir Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.