So / 23.02.25

Anmeldung zum Nachrücken bei Hochschulstart nicht verpassen

Vom 25.02.2025 bis zum 27.02.2025 können sich alle Bewerberinnen und Bewerber, die von Hochschulstart keine Zulassung erhalten haben, zum Nachrückverfahren anmelden. Im Nachrückverfahren werden vom 28.02. bis 31.03.2025 frei gebliebene oder wieder frei gewordene Studienplätze vergeben. In diesem Verfahrensabschnitt stellt Hochschulstart nur Zulassungsbescheide zur Verfügung, Ablehnungsbescheide werden nicht erlassen.  Zur Teilnahme am Nachrückverfahren berechtigt sind nur diejenigen Bewerber, die tatsächlich gar keine Zulassung erhalten haben.  Sollten Sie sich in erster Priorität für z. B. den Studiengang Humanmedizin und nachrangig für Zahnmedizin beworben haben und für die Zahnmedizin zugelassen worden sein, sind Sie vom Nachrückverfahren im Studiengang Humanmedizin ausgeschlossen. Mit einem Studienplatz in der Zahnmedizin können Sie Ihren Studienplatz in der Humanmedizin immer noch einklagen. Zur Studienplatzklage und zur Chancensicherung mit unseren Starterpaketen informieren wir Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch.